Tickets und Preise
Für jeden das richtige Angebot
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist vollständig in das Gebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (kurz VGN) integriert. Für Fahrten innerhalb des Landkreisgebietes gilt daher ausschließlich der VGN-Tarif. Im Gebiet des VGN reicht eine Fahrkarte, um alle Regionalbahnen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und das AST (zzgl. AST-Zuschlag) zu nutzen.
Außerdem grenzt der Landkreis Neumarkt an das Gebiet des Regensburger Verkehrsverbundes (kurz RVV). Für Fahrten im ein- und ausbrechenden Verkehr in Richtung Regensburg gelten daher der RVV-Tarif.
VGN-Fahrkarten
Wo gibt’s was?
- Einzelfahrkarten, Mehrfahrtenkarten und Tages-Tickets, Wochen- und Monatsmarken für den Ausbildungsverkehr, die Solo 31 und die MobiCard erhalten Sie an den Fahrkarten-Automaten – oder im VGN-Onlineshop.
- Zonenkarten und Verbundpässe für Zeitfahrausweise erhalten Sie ebenso wie Bestellscheine für Abos in allen Verkaufsstellen und online als Download.
- In der Regel kann man auch in allen Bussen, die im öffentlichen Linienverkehr unterwegs sind, Tickets erwerben. Da jedoch noch nicht jeder Bus mit einem Fahrscheindrucker ausgestattet ist, empfielt es sich hier bei dem zuständigen Busunternehmen vorher nachzufragen.
- Mit der App „VGN Fahrplan & Tickets“ erhalten Sie Handy-Tickets im Handumdrehen auf Ihr Smartphone, wie Einzelfahrkarten, TagesTickets, Anschlussfahrkarten, Solo 31, Semestertickets, Wochen- und Monatswertmarken im Ausbildungsverkehr und das 365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Azubis.
- Tag und Nacht geöffnet – der Fahrkarten-Automat: Am Fahrkarten-Automaten erhalten Sie Fahrkarten rund um die Uhr. Sie finden ihn an allen DB-Bahnhöfen im Verbundgebiet. Er nimmt Scheine und Münzen an, auch die Zahlung mit EC-Karte ist möglich. Bis auf die Mehrfachkarten stempelt er Ihre Fahrkarte bereits mit Datum und Uhrzeit. Mehrfahrtenkarten bitte selbst entwerten!
RVV-Fahrkarten
Für Fahrten mit dem Zug aus Neumarkt i.d.OPf. in Richtung Regensburg haben Sie neben dem Tarif der Bahnen (DB bzw. agilis) auch die Möglichkeit, den günstigen Tarif des Regensburger Verkehrsverbundes zu nutzen.
Die RVV-Tickets beinhalten die Nutzung von
- Bussen im Landkreis und in der Stadt Regensburg
- Stadtbussen in Neumarkt
- Regional- und Rufbussen sowie Anrufsammeltaxi-Linien im Landkreis Neumarkt (Ausnahme: VGN-Linien 538 und 539), die zu den Bahnhaltepunkten Neumarkt i.d.OPf., Deining, Batzhausen, Seubersdorf und Parsberg führen
Voraussetzung für die Anerkennung des RVV-Tarifs auf den Buslinien im Landkreis Neumarkt sowie auf der Bahnstrecke ist, dass die Fahrten über die Landkreisgrenze hinaus in Richtung Regensburg führen (ein-/ausbrechender Verkehr). Für Fahrten innerhalb des Landkreises Neumarkt (Binnenverkehr) gilt ausschließlich der VGN-Tarif.
Hinweis: Der RVV-Tarif gilt nicht bei Sonderverkehren anlässlich des Frühlings-, Altstadt- oder Jura-Volksfests.