Öffentlicher Personennahverkehr Neumarkt
92318 Neumarkt
Nürnberger Str. 1
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Die Rufbuslinien verkehren nur bei Bedarf und nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Da nur Haltestellen angefahren werden, für die ein Fahrtwunsch vorliegt, kann der tatsächlich gefahrene Weg vom Fahrplan abweichen. Ihre gebuchte Fahrt wird aber in jedem Fall durchgeführt, unabhängig davon, ob sich weitere Fahrgäste angemeldet haben.
Bestellen Sie daher Ihre Fahrt mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt unter:
Viele unserer Rufbusse sind barrierefrei. Sie können auch von Fahrgästen mit Rollator, Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln genutzt werden.
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit:
Da auf Rufbus-Linien Kleinbusse verkehren, klären Sie bitte mindestens einen Werktag vorher ab, ob eine Gruppenbeförderung möglich ist (Gruppe = ab 5 Personen).
Neben der einmaligen Buchung können Sie für regelmäßige Fahrtwünsche ein Abonnement vereinbaren. In den Rufbus-Linien gilt der VGN-Gemeinschaftstarif; ein besonderer Zuschlag ist nicht erforderlich. Bei Fahrten innerhalb einer Gemeinde (zwischen Ortsteil und Gemeindehauptort) gilt Preisstufe 1. Selbstverständlich können auch VGN-Streifen- bzw. Zeitkarten verwendet werden.
Weitere Informationen (u. a. zum Fahrplan) finden Sie bei den einzelnen Linien.