Öffentlicher Personennahverkehr Neumarkt
92318 Neumarkt
Nürnberger Str. 1
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Anrufsammeltaxis verkehren nur bei Bedarf und nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Das AST verkehrt nach einem festen Fahrplan, jedoch fährt es nicht unbedingt auf dem Linienweg des Busses, sondern es wählt den kürzesten Weg. Wenn mehrere Fahrgäste befördert werden, kann es zu Umwegen und Zeitverzögerungen kommen. Ihre gebuchte Fahrt wird aber in jedem Fall durchgeführt, unabhängig davon, ob sich weitere Fahrgäste angemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Bedienung nur innerhalb der jeweiligen Gemeinden oder innerhalb des neumarkter Stadtgebietes nicht möglich ist.
Ihre gewünschte Fahrt muss mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt unter folgenden Rufnummern bestellt werden:
Viele unserer Anrufsammeltaxis sind barrierefrei. Sie können auch von Fahrgästen mit Rollator, Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln genutzt werden.
Bitte teilen Sie mit, ob:
Gruppen:
Für die Beförderung größerer Gruppen ist eine Anmeldung mindestens einen Tag vorher erforderlich
Fahrräder und Haustiere können leider nicht befördert werden.
Der Fahrpreis errechnet sich aus dem regulären VGN-Tarif zuzüglich einem AST-Zuschlag. Wer bereits für die jeweilige Strecke einen gültigen Fahrausweis hat, zahlt nur noch den AST-Zuschlag.
Bitte quittieren Sie nach Ihrer Fahrt das vom Fahrer auszufüllende Formblatt!
Zusätzliche Informationen zu Fahrplan, Bedienungsgebiet und Tarif Ihres Anrufsammeltaxis finden Sie auf der Homepage des VGN unter: