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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt oepnv-neumarkt.de.

Stand der Umsetzung

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).

Erforderliche Änderungen der Website werden schnellstmöglich vorgenommen. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:

Redaktionelle Inhalte

Mehrere dezentrale Online-Redakteur*innen verantworten die fachlichen Inhalte. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.

Angebotenes Material

PDF-Dokumente, die zur Ansicht und zum Download angeboten werden, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.

Eine Verbesserung dieser Ausnahmen wird voraussichtlich 2023 erfolgen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.08.2022 erstellt.

Diese Erklärung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.08.2022 überprüft. 

Hinweise an uns

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die EDV im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. wenden.

Am einfachsten ist dies möglich über das entsprechende Formular:

Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Alternativ können Sie eine E-Mail an edv@landkreis-neumarkt.de senden.

Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
02-EDV
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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