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Beförderungsausschluss von Elektrotretrollern (E-Tretroller)

VGN folgt Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmer zum Brandschutz

In einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurde auf das Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern hingewiesen.

Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen im VDV empfehlen, Elektrotretroller von der Beförderung auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgas­freisetzung. Ausgangspunkt waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Grundlagen bilden auch zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH.

Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Auch der VGN folgt den Empfehlungen des VDV, da die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals dabei im Mittelpunkt stehen.

Ab 01.05.2024 werden daher Elektrotretroller in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie U-Bahnhöfen innerhalb des Geltungsbereiches des VGN ausgeschlossen. Züge der Eisenbahnverkehrsunternehmen sind von diesem Ausschluss nicht betroffen.

Weitere Infos zur Beförderung von Sachen findes Sie unter www.vgn.de

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